Das Erwachsenenschutzrecht gesteht jedem Menschen das Recht zu, mit einer Patientenverfügung für seine medizinische Behandlung in Zeiten eigener Urteilsunfähigkeit vorzusorgen.

Mit einer Psychiatrischen Patientenverfügung können psychisch beeinträchtigte Menschen für Zeiten ihrer Urteilsunfähigkeit vor allem Folgendes festhalten:

  • Zustimmungen und Ablehnungen zu psychiatrischen Behandlungen
  • ihre Vertretungspersonen
  • Informationen zu ihrer Krankheit

Mit diesem Link (Klick mich!) gelangen Sie zur Seite der Pro Mente Sana, wo Sie die Patientenverfügung finden. Diese Arbeitshilfe (Klick mich!) soll Sie dabei unterstützen, die Vorlage "Psychiatrische Patientenverfügung" auszufüllen.

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