Pflegeleistungen bei Menschen mit einer psychischen Beeinträchtigung sind Pflichtleistungen gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG). Gut die Hälfte der Non-Profit Spitex-Organisationen bieten die Psychiatriepflege selber an. Die übrigen Organisationen haben eine Leistungsvereinbarung mit benachbarten Spitex-Organisationen oder privaten Anbietern abgeschlossen.